Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. Hannover: Infos, Tipps und Links
Infos, Tipps und Links

- Informationstext: Sexuelle/sexualisierte Gewalt
- Informationstext: Mythen
- Informationstext: Was geschieht bei einer Strafanzeige?
- Literaturhinweise
- Links und nützliche Adressen
Sexualisierte Gewalt hat viele Gesichter
Und sie kann jede Frau und jedes Mädchen treffen...
...unabhängig von Alter, körperlicher Verfassung, Behinderung, Aussehen, Kleidung, Verhalten oder Lebensweise.
Sie findet im Ehebett, auf der Straße, am Arbeitsplatz, in der Schule, an der Universität, am Ausbildungsplatz, in Einrichtungen – überall statt. Frauen verschweigen oft aus Angst und Scham die erlebten Grenzverletzungen, die Vergewaltigung oder den Missbrauch.
Oftmals können sich Frauen einem sexuellen Missbrauch, den sie in der Kindheit erlebt haben, erst als Erwachsene annähern.
Wenn Sie sexuelle Gewalt erlebt haben, so ist das kein „Missgeschick“, für das Sie verantwortlich sind, sich schämen müssen oder gar (Mit-)Schuld tragen.
Die Verantwortung liegt allein bei dem oder den Tätern.
Danach ist nichts mehr, wie es mal war…
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung stellen eine massive Verletzung der Persönlichkeit einer Frau, eines Mädchens dar (Traumatisierung). Das Erleben und auch die Folgen dieser Verbrechen kommen denen der Folter gleich. Folgen können sich auf allen Ebenen eines Menschen zeigen: Körper, Geist und Seele, Verhalten, Kontakt.
Die Auswirkungen sexueller Gewalterfahrungen sind bei jeder Frau und jedem Mädchen unterschiedlich. Angst – und Panikgefühle, Handlungsunfähigkeit, Kontaktprobleme bis zum sozialen Rückzug können mögliche Folgen sein.
Nicht Ihre Reaktionen auf das Erlebte sind „verrückt“, sondern das, was Ihnen passiert ist!
Jede Frau, jedes Mädchen hat ihre eigene Art, mit dem Erlebten und den Folgen umzugehen und benötigt ihre eigene Zeit zur Verarbeitung.
Was ist sexuelle/sexualisierte Gewalt?
Sexuelle Gewalt ist eine Form von Gewalt, die vom Täter sexualisiert wird und nicht eine Variante von Sexualität. Sexualität ist dabei das Mittel zum Zweck, um Überlegenheit zu demonstrieren und zu erleben. Das Ziel des Täters ist die Machtausübung und Erniedrigung.
Die Einteilungen im Strafgesetzbuch dienen der juristischen Handhabung. Sie sagen nichts über das subjektive Empfinden der Opfer aus, auch nicht über die Folgen.
Die Erfahrungen von Frauen und Mädchen belegen, dass sexuelle Gewalt viele Formen hat. Aber: nicht alle Ausprägungen sexualisierter Gewalt sind strafrechtlich verfolgbar.
Für unser Verständnis von sexueller Gewalt (und damit für unsere Beratungsarbeit) ist das
individuelle Erleben einer Frau oder einer Jugendlichen maßgebend.
= jedes Verhalten, das in die sexuelle Selbstbestimmung, die Entwicklung und Entfaltung der eigenen Sexualität oder in die sexuelle Intimsphäre einer Frau oder eines Kindes eingreift und sich über deren Willen hinwegsetzt bzw. nicht nach deren Willen und Wohlbefinden fragt.
Es ist Gewalt, die von "Mächtigen" an weniger Mächtigen ausgeübt wird, eben von Männern an Frauen, von Erwachsenen an Kindern.
Zahlreiche Untersuchungen zeigen ferner: je ungleich-gewichtiger in einer Gesellschaft das Machtverhältnis zugunsten des Mannes ist, desto größer ist das Ausmaß sexualisierter Gewalt. Und damit ist sexualisierte Gewalt auch nicht das persönliche Problem einzelner Menschen, sondern ein gesellschaftliches Problem.
Begriffe sexuelle/sexualisierte Gewalt?
Wir benutzen beide Begriffe gleichwertig. Richtig ist es eigentlich, von sexualisierter Gewalt zu sprechen. Das macht deutlich, dass es bei der Gewaltausübung nicht um Sexualität geht, sondern um Macht. Sexualität wird als Mittel zur Demütigung und Machtausübung benutzt. Der Begriff "sexuelle Gewalt" ist sprachlich gewohnter und allgemein verständlicher. Deshalb benutzen wir ihn weiterhin.
Folgen und Auswirkungen von sexueller Gewalt
Nachfolgende Auflistung zeigt mögliche Folgen sexueller Gewalterfahrungen, die individuell sehr verschieden sind. Der Umkehrschluss von einem Symptom, einem Verhalten auf sexuelle Gewalt zu schließen, trifft nicht immer zu.
- Kontrollverlust
- Ohnmachts- und Hilflosigkeitsgefühle
- Schuld- und Schamgefühle
- Handlungsunfähigkeit
- Überagieren
- Schlafstörungen, Alpträume
- Angst- und Panikattacken
- Beeinträchtigung der eigenen Sexualität
- Vermeidung von Sexualität
- stark sexualisiertes Verhalten
- Beeinträchtigung des Selbstwert- und Identitätsgefühls
- Misstrauen, erhöhte Wachsamkeit, immer auf der Hut sein
- eigener Wahrnehmung nicht trauen
- selbstzerstörerisches Verhalten, Selbstverletzung
- Ekelgefühle, Essstörungen (Magersucht, Bulimie)
- psychische Abwesenheit
- Depressionen
- Medikamentenmissbrauch
- Selbsthass bis hin zu Suizidversuchen, Selbsttötung
- Beziehungsprobleme, Vertrauensverlust
- berufliche und schulische Einbrüche
- Rückzug aus gesellschaftlichem Leben
- Isolation
Neben den psychischen und körperlichen Folgen gibt es auch eine Reihe möglicher sozialer und ökonomischer Folgen. Der Verlust von sozialen Beziehungen, weil das soziale Umfeld nicht als unterstützend erlebt wird bzw. es sich zurückzieht oder durch einen Wohnungs- und/oder Ortswechsel beeinflussen das Leben von Überlebenden von Gewalt auf sehr einschneidende Weise.
Auch weitere wirtschaftliche Folgen wie ein Arbeitsplatzverlust, der Abbruch der Ausbildung oder schulische Einbrüche können Langzeitauswirkungen sein.
Das Ausmaß und die Intensität der Folgen werden von folgenden Faktoren maßgeblich beeinflusst und mitbestimmt, sowohl im positiven als auch im negativen Sinne:
Individuellen Bewältigungsstrategien
- physische und psychische Ressourcen
- Krisenmanagement
- früheren Lebenserfahrungen
- Möglichkeiten, Hilfen wie Therapie zu nutzen
Dem sozialen Umfeld
- wie unterstützend werden Familie, Freunde, Arbeits- und Ausbildungsumfeld, Institutionen etc. erlebt
- wie viel Zeit billigen Sie für Verarbeitung zu
- bei Anzeige und Strafverfahren: Verhalten der Strafverfolgungsbehörden und entsprechender Institutionen
Den Umständen der Tat
- eigenes Lebensalter zur Tatzeit (sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und/oder im Jugendlichen-/Erwachsenenalter)
- einmaliges Erlebnis, über längeren Zeitraum, mehrere Erlebnisse
- Bekanntschaftsgrad zwischen Opfer und Täter
- Ausmaß eingesetzter Gewalt
- Gab es Möglichkeiten der Verteidigung?
Bewältigung von sexuellen/sexualisierten Gewalterlebnissen
Bewältigungsprozesse nach einer Vergewaltigung sind nie ganz abgeschlossen. Es können immer wieder neue Anforderungen entstehen. Erinnerungen an das Vergewaltigungstrauma können durch äußere Einflüsse erneut wachgerufen werden. So können Grenzverletzungen Auslöser für Flashbacks (Erinnerungsblitze) sein.
Bewältigungsstrategien, die kurzfristig entlastend wirken, können sich langfristig als selbstzerstörerisch erweisen (z.B. Medikamenteneinnahme, aber auch bestimmte Verhaltensweisen der Vermeidung).
Betroffene von Gewalt müssen sehr häufig neue Bewältigungsstrategien entwickeln, um mit dem Erlebten umzugehen oder vertraute und bekannte Bewältigungsstrategien dem Erlebten anpassen. Wie sicher kann ich mich in der Gesellschaft noch fühlen, wo habe ich Kontrolle? Aber auch die eigene Sicht oder der Glaube an das Gute in der Welt, das Vertrauen in die Welt sind durch die erlebten Gewalterfahrungen zutiefst erschüttert und müssen neu erfahren und „gedacht“ werden.
Die Herausforderung und das Ziel der Auf- und Verarbeitung ist es, ist das Erlebte als Teil der eigenen Geschichte akzeptieren zu lernen.
Dabei können Sie sich Unterstützung holen. Bei uns, bei Freunden, Ihrem sozialen Umfeld. Getrauen Sie sich nach Hilfe zu fragen. Sie haben ein Recht auf Unterstützung!
Mythen
Mythos: Sexuelle Übergriffe passieren fast immer überfallartig, und zwar draußen in dunklen und einsamen Gegenden.
Fakt: Vergewaltigungen und sexueller Missbrauch an Kindern werden in der Regel von den Tätern im Voraus genau geplant. Die Übergriffe finden meistens an Orten und in Situationen statt, an denen Frauen und Kinder sich sicher fühlen, z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, in der eigenen Wohnung und im eigenen Bett.
Mythos: Die Täter sind meistens Fremde.
Fakt: Sexualisierte Gewalt wird eher selten von Fremden verübt. Die Täter sind meistens Bekannte oder Verwandte des Opfers, sind Nachbarn, Arbeitskollegen, Lehrer, der Pastor. Oft ist es der Lebenspartner bzw. Ehemann. Untersuchungen haben ergeben, dass das Ausmaß der Gewalt in der Familie größer ist als in jedem anderen gesellschaftlichen Bereich. Gerade also im sozialen Nahbereich, in der Familie erfahren Frauen und Mädchen Gewalt und Erniedrigung. Durch die Privatheit dieser Sphäre wird diese Gewalt verheimlicht, verschleiert, Frauen und Kinder entbehren hier jedweden Schutzes.
Mythos: Die Täter kommen meist aus der Unterschicht, und oft sind sie Ausländer.
Fakt: Sexualisierte Gewalt wird von Männern jeder sozialen Schicht und Nationalität verübt. Professoren und Ärzte sind darunter ebenso zu finden wie Bauarbeiter oder Arbeitslose. Ein Täter wird jedoch eher angezeigt und verurteilt, wenn er aus einer gesellschaftlich nicht so hoch angesehenen Gruppe stammt.
Mythos: Männer, die Frauen vergewaltigen oder Kinder missbrauchen, sind krank oder verrückt.
Fakt: Die Täter unterscheiden sich i.d.R. nicht von den sogenannten normalen Männern. Die Täter sind - bis auf wenige Ausnahmen - weder krank noch psychopathisch. Sie scheinen sich allerdings von Nicht-Tätern darin zu unterschieden, dass sie an den in unserer Gesellschaft herrschenden frauenfeindlichen Werten und Einstellungen besonders stark festhalten, d.h. an den für unsere Kultur charakteristischen Männlichkeitsidealen orientiert sind. Zu diesem Mythos gehört auch die Ansicht, sexualisierte Gewalt als ein rein sexuelles Problem zu verstehen. Täter- und Opferbefragungen zeigen jedoch, dass sexualisierte Gewalt weniger als gewalttätige Sexualität denn als sexualisierte Gewalttätigkeit begriffen werden muss.
Mythos: Sexualisierte Gewalt trifft vor allem Frauen, die jung sind, gut aussehen, sich aufreizend kleiden und verhalten. Einer „anständigen“ Frau passiert so etwas nicht.
Fakt: Mädchen und Frauen jeden Alters sind von sexualisierter Gewalt betroffen, ein Baby ebenso wie eine alte Frau. Es macht auch keinen Unterschied, wie „schön“ oder „hässlich“ sie ist. Es ist nicht die sexuelle Attraktivität oder das „aufreizende“ Verhalten des Opfers, was zur Tat führt, sondern der Wille und die Absicht des Täters.
Mythos: Sie hat es ja gewollt - schließlich hat sie sich ja nicht gewehrt.
Fakt: Alle Opfer sexualisierter Gewalttaten setzen sich in irgendeiner Weise gegen den Täter zur Wehr. Sie sagen „Nein“ (was oft als „Ja“ interpretiert wird), versuchen, sich ihm zu entziehen oder kämpfen mit ihm. Der Täter aber setzt sich mit Macht über ihren Willen hinweg. Erschwerend ist, dass Mädchen und Frauen in unserer Gesellschaft kaum lernen, sich Männern gegenüber zu behaupten, aggressiv zu sein und zu kämpfen. Ihnen wird geraten, sich nicht zu wehren, wenn sie angegriffen werden. Daher haben viele Angst zu kämpfen und wissen auch nicht, wie. Zudem können Schockerleben und Todesängste Widerstand praktisch unmöglich machen. Aus fehlender Gegenwehr kann deshalb nicht geschlossen werden, dass ein Mädchen oder eine Frau „es“ gewollt hat.
Diese Mythen, Klischeevorstellungen, Vorurteile verleugnen und bagatellisieren sexualisierte Gewalt. Sie entlasten den Täter von seiner Verantwortung und schreiben den Opfern die Schuld zu.
Was geschieht bei einer Strafanzeige?
Eine Anzeige kann schriftlich oder mündlich erstattet werden bei:
- Polizei (jede Polizeidienststelle, besser Fachkommissariat für Sexualdelikte)
- Staatsanwaltschaft
- Amtsgerichten
- bei einer Rechtsanwältin
Wichtig: Eine Anzeige wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung ist ein Offizialdelikt. Das heißt, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, wenn sie davon Kenntnis erhält. Die Anzeige kann durch die Frau/das Mädchen nicht zurückgenommen werden, wenn sie einmal gestellt ist. Bei Sexualdelikten wird die Vernehmung in der Regel durch die Kriminalpolizei durchgeführt (meist Fachkommissariat für Sexualdelikte).
In Hannover: Kriminalfachinspektion 1; 1.3. Kommissariat: Tel. (0511) 109 - 5131
Das Strafverfahren
Nach der Strafanzeige kommt es zu einem Ermittlungsverfahren.
Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Hierzu gehören die:
- Sicherung von Beweismitteln,
- Ermittlung des Täters, der Täter (oder Täterinnen),
- Vernehmung des Täters als Beschuldigten (wenn Täter bekannt),
- Vernehmung von ZeugInnen,
- Besichtigung des Tatortes etc.
Im Anschluss daran wird der Ermittlungsbericht an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht Anklage. Hinreichender Tatverdacht heißt: Die Bewertung der Ermittlungen (des gesamten Akteninhalts) lässt eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheinen als einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft kann natürlich nur Anklage erheben, wenn ein Täter ermittelt wurde.
Der Staatsanwalt entscheidet dann über den weiteren Verlauf des Verfahrens:
- Anklageschrift zum Gericht (Amtsgericht oder Landgericht) oder
- Einstellung des Verfahrens
Hauptverfahren
Zentraler Teil des Gerichtsverfahrens ist dabei die mündliche Verhandlung.
Ablauf einer mündlichen Verhandlung
- Aufruf zur Sache: Sind alle Prozessbeteiligten erschienen?
- Feststellung der Personalien des Täters, der Täter / Präsenzfeststellung
- Abtreten der ZeugInnen
- Vernehmung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen
- Anklageschrift des Staatsanwaltes, der Staatsanwältin / Verlesung des Anklagesatzes
- Vernehmung des Angeklagten zur Sache, wenn er bereit ist, eine Aussage zu machen (der Angeklagte hat das Recht zu schweigen)
- Beweisaufnahme = ZeugInnenvernehmung (Opferzeugin, andere Zeugen, Polizei, Arzt, evtl. Sachverständige)
- = Beweisaufnahme abgeschlossen
- Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklagevertretung, der Verteidigung des Angeklagten, letztes Wort des Angeklagten
- Beratung des Gerichtes / Urteilsfindung
- Urteilsverkündung
Das Urteil ist endgültig, wenn die Frist zur Einlegung von Rechtsmittel (Berufung; Revision) abgeschlossen ist und keine Rechtsmittel geltend gemacht wurden. Rechtsmittel sind eine Art Beschwerde gegen das Gerichtsurteil, die gesetzlich vorgesehen ist.
Wenn Rechtsmittel eingelegt werden und ihnen stattgegeben wird, kommt es zu einem neuen Verfahren. Wurde z.B. gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt und ihr stattgegeben, kommt es zu einer neuen Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht. Werden keine Rechtsmittel eingelegt, ist das Urteil rechtskräftig.
Die Nebenklagevertretung
Aus professioneller Sicht raten wir zu einer Nebenklage, d.h. einer Vertretung des Opfers durch eine Rechtsanwältin im Strafverfahren. Über die Nebenklagevertretung hat das Opfer verschiedene Möglichkeiten auf den Verlauf eines Strafprozesses Einfluss zu nehmen.
Bei Straftaten klagt die Staatsanwaltschaft im Namen des Staates den Beschuldigten, die Beschuldigte an. Bei bestimmten Delikten, wie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, ist eine Nebenklage vorgesehen, d.h. die Frau / das Mädchen klagt neben dem Staatsanwalt, der Staatsanwältin an. Die Staatsanwaltschaft klagt die Verstöße gegen die Gesetze des Staates an. Als Nebenklägerin tritt die verletzte Opferzeugin dem Verfahren bei und schließt sich der Staatsanwaltschaft an. Somit erlangt sie die Stellung einer selbständigen Verfahrensbeteiligten mit eigenen Rechten.
Eine Liste mit Nebenklagevertreterinnen aus der Region Hannover ist beim Frauen-Notruf Hannover erhältlich.
Vorteile einer Nebenklage:
- In einem Prozess wegen Vergewaltigung hat die betroffene Frau eine besondere Stellung im Verfahren: Sie ist sowohl Opfer, Spurenträgerin als auch Zeugin (und evtl. Nebenklägerin).
- Die Nebenklagevertretung kann bestimmte Anträge stellen, wie Ausschluss der Öffentlichkeit, hat Akteneinsicht, sie kann ZeugInnen befragen und ein eigenes Plädoyer halten.
Kosten der Nebenklagevertretung:
- Die Kosten der Nebenklagevertretung werden im Rahmen des Strafverfahrens bei Sexualdelikten vom Staat übernommen, wenn es sich bei der Tat um ein Verbrechen handelt.
- Die Erstberatung durch eine Anwältin vor der Anzeige und Eröffnung des Gerichtsverfahrens ist kostenpflichtig.
- Die Beantragung einer Beratungshilfe ist beim Amtsgericht möglich.
- Die Opferhilfeorganisation „Der Weiße Ring e.V.“ unterstützt die Kostenübernahme mit einem sog. Beratungsschein. Die Nebenklagevertretung wird beantragen, dass der Angeklagte die Kosten für Anwältin und Verfahren übernimmt.
- Bei einem Schuldspruch muss der Angeklagte die Kosten übernehmen. Bei einem Freispruch und/oder Zahlungsunfähigkeit trägt der Staat die Kosten.
- Zu Fragen des Strafrechts bieten wir jeden 3. Montag im Monat eine einmalige Rechtsberatung an.
Eine Anzeige, ein Gerichtsprozess können bedeuten:
Auf der einen Seite:
- sich erinnern zu müssen,
- eine Aussage zu machen,
- dem Täter zu begegnen,
- Fragen zu beantworten (durch Gericht, Verteidiger etc.).
Auf der anderen Seite kann es aber auch bedeuten:
- sich aktiv zur Wehr gesetzt zu haben,
- die Tat öffentlich gemacht zu haben und nicht geschwiegen zu haben,
- im Falle einer Verurteilung durch das Gericht gehört zu haben, dass die Tat ein Verbrechen war und der Täter dafür
bestraft wird.
Wir informieren über die Möglichkeit der Strafanzeige und das Gerichtsverfahren und begleiten Frauen dabei. Wissen und Informationen darüber, was im Zuge einer Strafanzeige und einer möglichen Gerichtsverhandlung geschieht, sind für eine Entscheidung zu einer Anzeige oder dagegen hilfreich und notwendig.
Näheres unter Prozessbegleitung.
Literaturhinweise
Neue Wege nach dem Trauma
Prof. Dr. Gottfried Fischer / Vesalius Verlag / August 2001
Diese Informations - und Aufklärungsbroschüre gibt vor allem praktische Hilfen. Was ist ein Trauma und wie verläuft es? Es werden verschiedene Übungen zu den Themen Traumafilm stoppen, die Welt wieder sehen lernen, kreative Möglichkeiten unseres Gehirns gut angeleitet.
Der innere Garten
Ein achtsamer Weg zur persönlichen Veränderung
Michaela Huber / Junfermann Verlag / 2005
Ein Buch mit 14 Übungen, zum Teil Imaginationsübungen, die auf einer Begleit - CD auch zu hören sind. Außerdem greift das Buch grundsätzliche Fragen und Themen traumatisierter Menschen auf, wie z.B. Sicherheit, warum Veränderungen nicht leicht sind, Respekt, vor dem, wie es bislang war, an Ressourcen anknüpfen.
Eine Reise von 1.000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt
Seelische Kräfte entwickeln und fördern
Luise Reddemann / Herder Spektrum / 2004
Das Buch ist wirklich "eine kleine Schule der Lebenskunst". Schritt für Schritt begleitet die Autorin wichtige Fragen des Lebens und geht dabei von den Fähigkeiten aus, die alle Menschen zur Verfügung haben.
Traumareaktionen verstehen und Hilfe finden
Ein Ratgeber für Traumaüberlebende, ihre Familien und Menschen, die mit Traumatisierten arbeiten
Dr. Claudia Herbert / Blue Stallion Publications / 2002
Das Buch beschäftigt sich ausführlich mit den Folgen auf ein Trauma, so dass betroffene Menschen sich selbst besser verstehen können. Gerade auch Angehörige können eine Idee davon bekommen, wie sich die Folgen eines Taumas auf den gesamten Alltag und auf alle Lebensbereiche auswirken kann. Im zweiten Teil des Buches geht es um "Dinge, die den Heilungsprozess unterstützen können".
Trauma-Heilung
Das Erwachen des Tigers
Peter A. Levine / Synthesis-Verlag 1998 / ISBN 3-922026-91-5
In diesem Buch geht es um die Fähigkeit, traumatische Erfahrungen mit Hilfe des Körpers zu transformieren ohne die schmerzhafte Reaktivierung von Erinnerungen. Das Basiskonzept zum Verständnis, zur Prävention und Bewältigung von traumatischen Erfahrungen wird vorgestellt, das von Dr. Peter Levine entwickelt wurde (Somatic Experiencing®).
"Alte Traumasymptome sind Beispiele für gebundene Energie und vergessene Lektionen des Lebens. Die Vergangenheit spielt für uns keine Rolle, wenn wir lernen, in der Gegenwart präsent zu sein. Jeder Augenblick entfaltet dann sein kreatives Potential." (Zitat Buchrückseite)
Vom Trauma befreien
Wie Sie seelische und körperliche Blockaden lösen / Mit 12 Übungen auf CD
Peter A. Levine / Kösel-Verlag 2007 / ISBN 978-3-466-30760-9
Diese Buch beschreibt in Kürze das Trauma-Verständnis von Peter Levine und stellt dann das Trauma-Heilungsprogramm in 12 Schrittten zur Selbstheilung durch gezielte Körperarbeit vor. Unter anderem werden Übungen beschrieben für das Erleben von Sicherheit und Halt, für Erdung und Zentrierung, für das Bilden von Ressourcen, für die Kunst des Spürens von Körperempfindungen, Bildern, Gedanken und Emotionen und es werden Wege aus der Erstarrung aufgezeigt.
Verwundete Kinderseelen heilen
Wie Kinder und Jugendliche traumatische Erlebnisse überwinden können
Peter A. Levine, Maggie Kline / Kösel-Verlag 2005 / ISBN 3-466-30684-1
"Ein Fahrradunfall, der Biss eines aggressiven Hundes, eine notwendige Operation, Naturkatastrophen oder die unmittelbare Erfahrung von Gewalt: Jedes dieser Erlebnisse kann für ein Kind traumatisierende Folgen haben. Mit den Informationen und den praxiserprobten Anregungen, die Ihnen dieses Buch an die Hand gibt, können Sie gefährdeten Kindern helfen, ihren angeborenen Selbstheilungsprozess zu aktivieren, und so zur Vermeidung und Heilung von Kindheitstraumata beitragen." (Zitat der Buchrückseite)
Crash-Kurs
Zur Selbsthilfe nach Verkehrsunfällen
Diane Poole Heller, Laurence S. Heller / Synthesis-Verlag 2003 / ISBN 3-922026-38-9
In "Crash-Kurs" geht es um die Vermeidung und Auflösung von traumatischen Erlebnissen. Die AutorInnen geben eine Einführung mit vielen Übungen und Beispielen in die körperorientierte Traumatherapie bei Opfern von Verkehrsunfällen und stellen für die Betroffenen genauso wie für Therapeuten die Grundpinzipien von Somatic Experiencing® vor.
Links und nützliche Adressen
Links
- Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
- Verbund der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen
- Frauenbranchenbuch Hannover
- HannoverFrauen
- Gewaltschutzinfo
- Bewegte Körperstille
- Perspectiva: Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für Frauen und Mädchen
Weitere hilfreiche Links und Veröffentlichungen finden Sie auf der Seite des Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe unter www.frauen-gegen-gewalt.de und auf der Seite www.frauen-maedchen-beratung.de (Verbund der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen).
Nützliche Adressen
Frauenhäuser in der Umgebung:
- Autonomes Frauenhaus: Tel. (0511) 66 44 77
- Frauen- und Kinderschutzhaus: Tel. (0511) 69 86 46
- Frauenhaus der Region Hannover: Tel. (0511) 22 11 02